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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Gunnar Borchardt.

Als Fachanwalt für Strafrecht hilft Ihnen Rechtsanwalt Borchardt effizient auf allen Feldern des Strafrechts taktvoll, frei von Vorurteilen und politisch unabhängig.

Der Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Individualverteidigung von Mandanten gegenüber Steuerfahndung, Straf- und Bußgeldstelle, Staatsanwaltschaft sowie den Strafgerichten.

Oberste Prämisse ist hierbei, den Mandanten vor jedweder gerichtlichen Bestrafung zu bewahren und eine Verfahrenseinstellung oder einen Freispruch zu erkämpfen.

Die Beratung erfolgt auf der Grundlage einer realistischen Einschätzung der Sach- und Rechtslage. Anstatt illusorische Erwartungen “zu verkaufen”, zeigt Rechtsanwalt Borchardt seinen Mandanten leider auch die unerfreuliche Realität auf. Nur so kann das für eine effektive Strafverteidigung notwendige Vertrauensverhältnis zu dem Mandanten aufgebaut werden.

Rechtsanwalt Borchardt hat in umfangreichen und medienwirksamen Strafverfahren im gesamten Bundesgebiet erfolgreich verteidigt und bürgt daher für eine qualifizierte Interessenvertretung im Strafverfahren.

Aufgrund seiner überdurchschnittlichen Kenntnisse im Bereich der Strafverteidigung verlieh ihm die Rechtsanwaltskammer Köln den Titel Fachanwalt für Strafrecht.

Flankierend zum Strafrecht praktiziert Rechtsanwalt Borchardt arriviert auf den Gebieten des Medienrechts und des Presserechts / Litigation PR (prozessbegleitende Öffentlichkeitsarbeit).