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Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Frank Seebode.

Strafverteidiger aus Überzeugung und auf allen Gebieten.

Geboren 1972, Studium in Göttingen, Ferrara (Italien) und Köln. Als Rechtsanwalt zugelassen seit 2000.

Promotion bei Prof. Dr. Kohlmann im materiellen Strafrecht zu dem Thema „Die Abhängigkeit der Strafvereitelung von der Vortat“, 2000.

Mitautor des Fachbuches „AnwaltFormulare Strafrecht“, dort die Ausführungen zur Untersuchungshaft, herausgegeben von Breyer/Endler/Thurn, 1. Auflage 2006, 2. Auflage 2009, erschienen im Deutschen Anwalt Verlag, herausgegeben von Breyer/Endler, 3. Auflage 2013, erschienen im Verlag C.F. Müller.

Mitkommentator des „Handkommentar Gesamtes Strafrecht“, herausgegeben von Dölling/Duttge/Rössner, dort Kommentierungen der §§ 232 ff. StPO, 1. Auflage 2008, 2. Auflage 2010, erschienen im Nomos Verlag.

Mitkommentator des „Anwaltkommentar StGB“, herausgegeben von Leipold/Tsambikakis/Zöller, 2010, dort Kommentierung der §§ 38 bis 51 StGB, erschienen im Deutschen Anwalt Verlag.

Fremdsprachen: italienisch, englisch, französisch.

Privat: verheiratet, drei Kinder.