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Rechtsanwalt Jens Schiminowski

Spezialist für Revisionen – ausgebildet auf allen Positionen des Strafrechts.

Rechtsanwalt Schiminowski ist ein außergewöhnlicher Strafverteidiger:

Hochspezialisiert auf Revisionen kennt er das Strafrecht aus jeder Position des Strafprozesses – selbst aus der eines BGH-Strafsenats.

Bevor er zu seinen Wurzeln als Strafverteidiger zurückkehrte, war Rechtsanwalt Schiminowski mehr als 15 Jahre als Staatsanwalt und Richter in der nordrhein-westfälischen Justiz und drei Jahre bei einem Strafsenat des Bundesgerichthofs tätig.

Er begann seine Karriere in der Justiz im Jahr 2004 als Sonderdezernent für Sexualstrafsachen der Bonner Staatsanwaltschaft, für die er u.a. die Einführung des Projekts „ASS – Anonyme Spurensicherung“ begleitete.

Nach seinem Wechsel an das Kölner Landgericht im Jahr 2008 gehörte er fast ausnahmslos großen Strafkammern an. Als stellvertretender Vorsitzender der zuständigen Wirtschaftsstrafkammer war er u.a. für die strafrechtliche Aufarbeitung der Untreuevorwürfe gegen die ehemaligen Leiter des Bankhauses Sal. Oppenheim in einem der größten Wirtschaftsstrafverfahren der deutschen Strafjustiz verantwortlich.

Nach dessen Abschluss ordnete ihn das Justizministerium NRW als wissenschaftlichen Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof ab. Bis Ende 2019 war Schiminowski beim dortigen 4. Strafsenat in Karlsruhe mit strafrechtlichen Revisionen vor allem in Umfangs- und Wirtschaftsstrafverfahren befasst.

Neben seiner vielschichtigen praktischen Erfahrung lehrt Rechtsanwalt Schiminowski seit 2011 an der Justizakademie des Landes Nordrhein-Westfalen und der Deutschen Richterakademie. Zudem hält er als Rechtsexperte der Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) vielfach auch im Ausland Vorträge zum Straf- und zum Strafprozessrecht.

Rechtsanwalt Schiminowski kennt nicht nur die Abläufe innerhalb der Strafjustiz aus eigenem Erleben. Selbst an den Beratungen und Entscheidungen des höchsten deutschen Strafgerichts wirkte er drei Jahre lang mit. Aufgrund seiner Abordnung an den Bundesgerichtshof konnte er dabei Erfahrungen und Einsichten gewinnen, die Rechtsanwälten ansonsten verschlossenen sind. Das macht Rechtsanwalt Schiminowski zu einem besonders wertvollen Berater und Verteidiger seiner Mandanten.

Seine Erfahrung und seine Spezialisierung verbessern nicht nur die Erfolgsaussichten seiner Mandanten im Revisionsverfahren erheblich. Sie machen Rechtsanwalt Schiminowski auch zu einem wichtigen und kompetenten Ansprechpartner für die Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen in den Tatsacheninstanzen.

Rechtsanwalt Schiminowski unterhält auch eine Zweigstelle in der Koppersstraße 22 in 40549 Düsseldorf, die unter der Rufnummer 0211 506950 erreichbar ist.