0221 425352 oder 0160 4292953 (Notruf)

Rechtsanwalt Jens Schiminowski (strafverteidiger.team) hat mit einer Verfahrensrüge das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. November 2022 (61 KLs 13/22) durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufheben lassen; die Sache muss jetzt in Aachen fast vollständig neu verhandelt werden (BGH, Beschluss vom 7. November 2023 – 2 StR 284/23). Dabei hat der BGH sich zum Umfang der Aufklärungspflicht bei Tatsachen geäußert, die für die Glaubhaftigkeit der Aussage eines Belastungszeugen relevant sein können. Erfahren Sie hier mehr über die Einzelheiten:

Gegenstand und Ablauf des Verfahrens, Inhalt der BGH-Entscheidung und Bedeutung für die Verteidigungspraxis.

Als auf Revisionen von Strafurteilen spezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine eMail an: schiminowski@strafverteidiger.team