Rechtsanwalt Jens Schiminowski (strafverteidiger.team) hat mit einer Verfahrensrüge das Urteil des Landgerichts Aachen vom 16. November 2022 (61 KLs 13/22) durch den Bundesgerichtshof (BGH) aufheben lassen; die Sache muss jetzt in Aachen fast vollständig neu verhandelt werden (BGH, Beschluss vom 7. November 2023 – 2 StR 284/23). Dabei hat der BGH sich zum Umfang der Aufklärungspflicht bei Tatsachen geäußert, die für die Glaubhaftigkeit der Aussage eines Belastungszeugen relevant sein können. Erfahren Sie hier mehr über die Einzelheiten:
Als auf Revisionen von Strafurteilen spezialisierter Rechtsanwalt und Strafverteidiger berate ich Sie gerne zu Ihrem konkreten Fall. Rufen Sie mich an oder schicken Sie mir eine eMail an: schiminowski@strafverteidiger.team