0221 425352 oder 0160 4292953 (Notruf)

Wiederholt hatte ich über Rechtsfragen der Auslieferung berichtet, u. a. über die Auslieferung in die Türkei, zuletzt hier (zur Ausweisung türkischer Staatsangehöriger findet sich hier ein Beitrag: https://strafverteidiger-schlei.de/ausweisung-tuerkischer-staatsangehoeriger/).

Nun hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Entscheidung vom 18. Dezember 2023 eine Auslieferung in die Türkei gestoppt, die das OLG Celle (OLG) zuvor für zulässig erachtet hatte. Einzelheiten habe ich hier dargestellt:

Warum die Auslieferung am Recht auf Anwesenheit in der Hauptverhandlung auch in der Türkei scheiterte.