REIMS • SEEBODE • RÖHRIG • DONAY • GRAF • BORCHARDT • SCHLEI • SCHIMINOWSKI
Rechtsanwälte
STRAFVERTEIDIGER.team
Wir sind Strafverteidiger. Das ist unser Beruf.
Wir verteidigen Sie in Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
Wir verteidigen Sie mit Können und Durchsetzungskraft. Wir vereinen ein Maß an strafrechtlicher Kompetenz und Erfahrung wie kaum eine andere Kanzlei in Deutschland.
Wir verteidigen Sie mit dem Ziel des für Sie bestmöglichen Ausgangs. Das kann bedeuten, eine schriftliche Stellungnahme zu fertigen, um die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens zu erreichen. Es kann auch bedeuten, für Sie im Gerichtssaal zu kämpfen. Wir können beides. Es ist unser tägliches Geschäft.
Wir sind Strafverteidiger in Köln. Wir verteidigen Sie in ganz Deutschland.
Häufig vertritt ein Strafverteidiger die strafrechtlichen Interessen seines Mandanten allein. Wenn es aber die Aufgabe erfordert, arbeiten wir für Sie als Team: sei es, dass mehrere Beschuldigte auf der Grundlage einer gemeinsamen Strategie zu verteidigen sind, sei es, dass die Komplexität etwa in Wirtschaftsstrafsachen die Befassung durch mehrere Verteidiger sinnvoll macht. Wir verstehen uns als ein Team von Individualisten: das STRAFVERTEIDIGER.TEAM.
strafverteidiger.TEAM
Dr. Frank Seebode
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Kai Röhrig
Rechtsanwalt
Marc Donay
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Jürgen Graf
Rechtsanwalt
Gunnar Borchardt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Dr. Dirk Schlei
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht
Jens Schiminowski
Rechtsanwalt
KOMPETENZEN
Allgemeines Strafrecht
Seien es Kapitaldelikte (Mord und Totschlag) oder sonstige Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit: unsere Rechtsanwälte haben in zahlreichen prominenten Verfahren erfolgreich verteidigt. Dies gilt in gleicher Weise für Straftaten gegen das Vermögen (Erpressung, Begünstigung, Hehlerei, Betrug, Untreue und vieles mehr) wie auch bei Eigentumsdelikten (Diebstahl, Raub oder Sachbeschädigung). Daneben zählt die Verteidigung bei Betäubungsmitteldelikten zu unseren Tätigkeitsschwerpunkten.
Medizinstrafrecht
Die Bedeutung des Medizinstrafrechts wächst ständig. Immer mehr Ärzte und andere Angehörige der Heil- und Pflegeberufe sind Beschuldigte eines Strafverfahrens. Regelmäßig sind dann die Zulassung bedroht und die wirtschaftliche Existenz in Gefahr. Als Strafverteidiger mit langjähriger Erfahrung helfen wir kompetent bei der notwendigen Schadensminimierung.
Steuerstrafrecht
Das Steuerstrafrecht stellt deshalb eine besondere Herausforderung dar, weil es aufgrund der Komplexität des materiellen Steuerrechts nicht ausreicht, einen lediglich in strafrechtlichen Fragen versierten Verteidiger zur Seite zu haben. Unsere Anwälte haben zum Teil die beiden Fachanwaltslehrgänge sowohl für Strafrecht als auch für Steuerrecht mit Erfolg absolviert und können Sie daher in Steuerstrafsachen kompetent verteidigen.
Verkehrsstrafrecht
Bei Verkehrsdelikten kann neben der eigentlichen Strafe ein Fahrverbot verhängt werden. Darüber hinaus droht aber auch ein Entzug der Fahrerlaubnis mit anschließender Sperre für die Wiedererteilung. Das kann existenzbedrohend sein. Dann kommt es auf eine kompetente Strafverteidigung an.
Wirtschaftsstrafrecht
Seien es angebliche Verstöße gegen Buchführungspflichten oder Bankrottvorwürfe, sei es der Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt oder angebliche Verstöße gegen das Insolvenzrecht: bei Vorwürfen dieser Art stehen wir Ihnen beratend und verteidigend zur Seite. Auch im Zoll- und Außenwirtschaftsstrafrecht sowie im Umweltstrafrecht haben wir Erfahrung.
Revision
Die Verteidigung gegen das Urteil in der letzten Instanz des Strafverfahrens erfordert viel: unendlich viel Geduld des Mandanten – und unendlich viel Fantasie, Erfahrung und Geschick des Revisionsverteidigers.
Das STRAFVERTEIDIGER.TEAM verfügt über besondere Kompetenz im Revisionsstrafrecht. Wir schöpfen aus der Quelle. Unser Revisionsexperte war mehrere Jahre an einen Revisionsstrafsenat des Bundesgerichtshofs abgeordnet und wirkte an unzähligen Beratungen sowie Entscheidungen des höchsten deutschen Strafgerichts mit. Das macht ihn zu einem außergewöhnlichen und wertvollen Berater und Verteidiger unserer Mandanten im Revisionsverfahren. Zugleich ist er wichtiger und kompetenter Ansprechpartner für alle Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger in den Tatsacheninstanzen.
Auslieferungsverfahren
Wir verfügen über große Erfahrung mit der Verteidigung in Auslieferungssachen, insbesondere auch mit Europäischen Haftbefehlen. Sprechen Sie uns an.
Compliance
Mit Compliance-Themen waren wir bereits befasst, bevor der Begriff „Compliance“ in Deutschland gebräuchlich wurde. Dazu, was ein modernes Compliance Management System ausmacht und wie man es „lebendig“ erhält, haben wir dezidierte Vorstellungen. Besonders kompetent beraten wir zu Fragen der Criminal Compliance. Auch als Ombudsleute stehen wir gerne zur Verfügung und beraten Sie bei der Einrichtung eines Hinweisgebersystems zur Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Zum Teil sind wir als Compliance Officer (TÜV) zertifiziert.
Einziehungsverfahren
Durch die neuen Regelungen zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung droht nicht nur dem Beschuldigten einer Straftat der Verlust seines Vermögens, ja seiner wirtschaftlichen Existenz, sondern auch nahezu beliebigen Dritten, die mit ihm in irgendeiner Verbindung stehen. Hier kompetent zu verteidigen, ist eine Herausforderung auch für langjährig erfahrene Strafverteidiger. Sprechen Sie uns an.
Haftsachen
Ihnen droht oder Sie befinden sich bereits in Untersuchungshaft? Wir beantragen (mündliche) Haftprüfung bzw. legen Haftbeschwerde ein. Und im Fall der Fälle besuchen wir Sie umgehend in der JVA und machen dabei keine falschen Versprechungen, sondern gebe Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer Situation. Auch bei Fragen zu Strafvollstreckung und Vollzug beraten und verteidigen wir sie kompetent und engagiert.
Nebenklage
In zahlreichen Verfahren waren wir Beistand des Nebenklägers und haben so ein ordnungsgemäßes Verfahren sichergestellt, aber auch zum Teil beträchtliche Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld im Wege des sogenannten Adhäsionsverfahren im Rahmen der strafprozessualen Hauptverhandlung durchgesetzt. Auch Zeugen stehen wir in schwierigen Vernehmungssituation zur Seite.
Adhäsion
Schmerzensgeld, Schadensersatz, Feststellung der Einstandspflicht für Schäden aus einer Straftat. Wer durch eine Straftat verletzt wurde, kann verlangen, dass seine Ansprüche gegen den Täter bereits im Strafprozess durchgesetzt werden. Unbürokratisch, unkompliziert und kostengünstig.
Das STRAFVERTEIDIGER.TEAM verfügt über die notwendige Kompetenz und Expertise. Wir setzen Ihre Ansprüche gegen den Täter durch. Einfach, effektiv und effizient.
KONTAKT
Telefon 0221 425352
Notruf 0160 4292953
Telefax 0221 445365
Wilhelm-Waldeyer-Straße 14
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Geöffnet Mo – Fr 9 – 18 Uhr